Kiehl Profless-Konzentrat Oberflächenreiniger, 1 Liter Flasche


Kiehl Profless-Konzentrat Oberflächenreiniger, kennzeichnungsfrei Vorteile materialschonender Oberflächenreiniger für die tägliche Unterhaltsreinigung schnell und wirtschaftlich anwendbar trocknet schnell und streifenfrei ab Frei von aggressiven Inhaltsstoffen kennzeichnungsfrei nach CLP-Verordnung Der Profless-Konzentrat Oberflächenreiniger ist in folgenden Ausführungen erhältlich: 1 Liter Flasche 2 Liter Flasche Anwendungsbereich Auf wasserbeständigen Oberflächen und Gegenständen anwendbar. Anwendung Vor der Erstanwendung ist die Materialverträglichkeit an unauffälliger Stelle zu überprüfen. 1 Dosierung = 30 ml. Herstellen der Gebrauchslösung: 500-ml-Sprühflasche bis zur Markierung mit kaltem Wasser füllen und 1 Dosierung aus der 1-L-Konzentratflasche oder über ein Kiehl-Dosiersystem (z. B. DosiExpress) dazu geben. 2-L-Gebinde mit geeignetem Kiehl-Dosiersystem (z. B. DosiStation, Arcantec, DosiJet) verwenden. Unterhaltsreinigung (Sprühflasche, aerosolfrei): Fläche mit Gebrauchslösung benetzen und mit Tuch oder nicht abrasiven Schwamm bearbeiten. Verbrauch: 5,0 ml/m². Hinweise: Für die nicht sachgemäße oder nicht fachgerechte Anwendung und daraus entstehende Schäden kann keine Haftung übernommen werden. Kein Verbraucherprodukt nach 1999/44/EG Art. 1! Richtige Dosierung spart Kosten und schont die Umwelt. Verpackungsmaterial ist recyclebar. Produktzusammensetzung (nach 648/2004/EG) Nichtionische Tenside < 5 %, amphotere Tenside < 5 %, wasserlösliche Lösungsmittel, Hautschutzkomponenten, Farbstoffe, Duftstoffe, Konservierungsmittel (Phenoxyethanol, Benzisothiazolinone). pH-Wert (Konzentrat): ca. 8,5 pH-Wert (Gebrauchslösung): ca. 8 Produkteigenschaften Gebindegrößen: 1 Liter Flasche / 2 Liter Flasche Aggregatzustand: flüssig Geruch: angenehm Farbe: blau pH-Wert (bei 20 °C): ca. 8,5 VE 1 L Flasche: 4 Flaschen / Karton VE 2 L Flasche: 3 Flaschen / Karton VE 1 L Flasche Palette:: 130 Kartons VE 2 L Flasche Palette: 112 Kartons Pflichthinweise Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].  
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